Wichtig:
Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Wir empfehlen dringend, einen Aufhebungsvertrag nicht ohne rechtliche Überprüfung zu unterzeichnen.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann zu einer Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit führen.
Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge häufig dann an, wenn keine ausreichenden Gründe für eine Kündigung des Arbeitsvertrages vorliegen. Häufig ist das eine gute Ausgangsposition, um bessere Konditionen und eine Abfindung zu verhandeln. Ob das auch bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit unserem Abfindungsrechner prüfen:
Wie lange sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?