Ihre Spezialisten im Maklerrecht.
Maklerrecht
Kanzlei für Maklerrecht in Köln, Hamburg und München.
Sie haben rechtliche Fragen zur Maklerprovision, zum Widerruf eines Maklervertrags oder zu einer Reservierungsgebühr? Wir sind spezialisiert im Maklerrecht und helfen Ihnen gerne weiter.
Rechte und Pflichten eines Maklers sind geregelt in den §§ 652 ff. BGB. Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen Nachweismaklern und Vermittlungsmaklern. Der Vermittlungsmakler hat Anspruch auf Zahlung einer Provision nur dann, wenn er den Vertragsschluss (z.B. den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie) vermittelt hat. Der Nachweismakler hat demgegenüber bereits dann einen Anspruch auf Zahlung der Provision, wenn er dem Kunden einen diesem bisher nicht bekannten Vertragspartner für das beabsichtigte Geschäft (d.h. zum Beispiel den Verkäufer einer Immobilie) nachgewiesen hat.
Wir beraten und vertreten bei Fragen zum Maklerrecht, bei Wohnimmobilien ebenso wie bei Gewerbeimmobilien.
Bei Wohnimmobilien sind seit Ende 2020 die vom Gesetzgeber neu geschaffenen §§ 656a bis 656d BGB zu beachten. Danach können Maklerverträge, die den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses betreffen nur noch in Textform, und nicht mehr mündlich, konkludent oder stillschweigend geschlossen werden. Wenn der Käufer Verbraucher ist, besteht nach der gesetzlichen Neuregelung ein Provisionsanspruch außerdem nur noch dann, wenn der Makler mit dem Verkäufer eine Provision in mindestens gleicher Höhe vereinbart hat und der Verkäufer diese auch nachweislich bezahlt hat.
Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Maklerverträgen ein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (z.B. über E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.b. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 7.7.2016 – I ZR 30/15).
Der Kunde des Maklers kann in diesen Fällen den Vertrag mit dem Makler – genauso wie zum Beispiel bei Bestellungen, die online getätigt werden – widerrufen. Wenn der Makler nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat, ist ein solcher Widerruf in einigen Fällen auch dann noch möglich, wenn der notarielle Kaufvertrag bereits geschlossen worden ist, unter Umständen sogar dann, wenn die Provision bereits gezahlt worden ist.
Für Immobilienmakler: Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Immobilienmaklern
Als Immobilienmakler stehen Sie vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder – abwicklung können dazu führen, dass Sie ihre Provision später nicht durchsetzen können, zum Beispiel weil der Kunde den Vertrag widerruft oder sich auf formale Mängel des Maklervertrages beruft. Wir unterstützen Sie bei:
- Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen
- Rechtssichere Formulierung von Widerrufsbelehrungen
- Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche
- Beratung zu Reservierungsvereinbarungen und weiteren Vertragsdetails
Für Maklerkunden: Ihre Rechte klar und deutlich
Als Maklerkunde möchten Sie Ihre Rechte kennen und verteidigen. Wir helfen Ihnen bei:
- Überprüfung und ggf. Widerspruch von Provisionsansprüchen
- Widerruf von Maklerverträgen
- Abwehr von Provisionsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Immobilienmakler
Offen, Verständlich, Auf Ihrer Seite
Wir sprechen Klartext – keine komplizierten Rechtstermini, sondern klare, verständliche Sprache. Unsere Beratung zielt darauf ab, für Sie wirtschaftlich sinnvolle und praktische Lösungen zu finden. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind unser Antrieb.
Engagiert und Erfahren im Maklerrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im Maklerrecht. Wir kennen die Fallstricke und Chancen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da
Sie brauchen rechtliche Unterstützung im Maklerrecht? Ob als Makler oder Maklerkunde, wir sind Ihr Partner für alle rechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird
Digitale Kanzlei
Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:
- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
- Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
- Wir sind bundesweit tätig.
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