
Rechtsanwalt für Maklerrecht.
Spezialisiert, erfahren, zielorientiert.
Sie haben rechtliche Fragen zur Maklerprovision, zum Widerruf eines Maklervertrags oder zu einer Reservierungsgebühr? Wir sind spezialisiert im Maklerrecht und helfen Ihnen gerne weiter.
Rechte und Pflichten eines Maklers sind geregelt in den §§ 652 ff. BGB. Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen Nachweismaklern und Vermittlungsmaklern. Der Vermittlungsmakler hat Anspruch auf Zahlung einer Provision nur dann, wenn er den Vertragsschluss (z.B. den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie) vermittelt hat. Der Nachweismakler hat demgegenüber bereits dann einen Anspruch auf Zahlung der Provision, wenn er dem Kunden einen diesem bisher nicht bekannten Vertragspartner für das beabsichtigte Geschäft (d.h. zum Beispiel den Verkäufer einer Immobilie) nachgewiesen hat.
Wir beraten und vertreten bei Fragen zum Maklerrecht, bei Wohnimmobilien ebenso wie bei Gewerbeimmobilien.
Bei Wohnimmobilien sind seit Ende 2020 die vom Gesetzgeber neu geschaffenen §§ 656a bis 656d BGB zu beachten. Danach können Maklerverträge, die den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses betreffen nur noch in Textform, und nicht mehr mündlich, konkludent oder stillschweigend geschlossen werden. Wenn der Käufer Verbraucher ist, besteht nach der gesetzlichen Neuregelung ein Provisionsanspruch außerdem nur noch dann, wenn der Makler mit dem Verkäufer eine Provision in mindestens gleicher Höhe vereinbart hat und der Verkäufer diese auch nachweislich bezahlt hat.
Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Maklerverträgen ein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag über Fernkommunikationsmittel (z.B. über E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.b. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 7.7.2016 – I ZR 30/15).
Der Kunde des Maklers kann in diesen Fällen den Vertrag mit dem Makler – genauso wie zum Beispiel bei Bestellungen, die online getätigt werden – widerrufen. Wenn der Makler nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat, ist ein solcher Widerruf in einigen Fällen auch dann noch möglich, wenn der notarielle Kaufvertrag bereits geschlossen worden ist, unter Umständen sogar dann, wenn die Provision bereits gezahlt worden ist.
Für Immobilienmakler: Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Immobilienmaklern
Als Immobilienmakler stehen Sie vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen. Fehler bei der Vertragsgestaltung oder – abwicklung können dazu führen, dass Sie ihre Provision später nicht durchsetzen können, zum Beispiel weil der Kunde den Vertrag widerruft oder sich auf formale Mängel des Maklervertrages beruft. Wir unterstützen Sie bei:
- Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen
- Rechtssichere Formulierung von Widerrufsbelehrungen
- Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche
- Beratung zu Reservierungsvereinbarungen und weiteren Vertragsdetails
Für Maklerkunden: Ihre Rechte klar und deutlich
Als Maklerkunde möchten Sie Ihre Rechte kennen und verteidigen. Wir helfen Ihnen bei:
- Überprüfung und ggf. Widerspruch von Provisionsansprüchen
- Widerruf von Maklerverträgen
- Abwehr von Provisionsansprüchen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Immobilienmakler
Klartext
Wir sprechen Klartext – keine komplizierten Rechtstermini, sondern klare, verständliche Sprache. Unsere Beratung zielt darauf ab, für Sie wirtschaftlich sinnvolle und praktische Lösungen zu finden. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind unser Antrieb.
Engagiert und Erfahren im Maklerrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Vertretung im Maklerrecht. Wir kennen die Fallstricke und Chancen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da
Sie brauchen rechtliche Unterstützung im Maklerrecht? Ob als Makler oder Maklerkunde, wir sind Ihr Partner für alle rechtlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird
Digitale Kanzlei
Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:
- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
- Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
- Wir sind bundesweit tätig.
Aktuelle Rechtsprechung
Kernaussagen der Entscheidung: Erfolgt der Abschluss eines Maklervertrages ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail und Telefon), liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Wird der Kunde nicht über sein Widerrufsrecht belehrt oder ist die Widerrufsbelehrung nicht rechtskonform, kann der Kunde den Maklervertrag widerrufen – in der Regel auch noch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages und unter Umständen auch noch nachdem die Provision
Praktische Relevanz:
Diese Entscheidung des BGH ist für Immobilienmakler und deren Kunden von besonderer Bedeutung. Sie stellt klar, dass Maklerverträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen werden, dem Fernabsatzrecht unterliegen. Verbraucher können solche Verträge widerrufen, sofern sie nicht ordnungsgemäß belehrt wurden.
Wie können wir Sie unterstützen?
- Makler: Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Maklerverträgen, insbesondere zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und dem Hinweis auf Wertersatz.
- Verbraucher: Prüfung von Maklerverträgen auf Widerrufsmöglichkeiten und Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen.
Kernaussagen der Entscheidung
Der BGH hat entschieden, dass die Widerrufsfrist eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrags nur beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dazu gehört nicht nur die mündliche oder schriftliche Belehrung, sondern auch die Aushändigung der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger. Wird dies unterlassen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Widerruf des Vertrages ist dann in der Regel auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist und unter Umständen auch noch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages und Bezahlung der Maklerprovision möglich.
Praktische Relevanz
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen für Makler und Verbraucher. Makler müssen sicherstellen, dass sie Verbrauchern nicht nur eine Widerrufsbelehrung erteilen, sondern ihnen auch das Muster-Widerrufsformular ordnungsgemäß aushändigen. Andernfalls droht ihnen der Verlust ihres Provisionsanspruchs. Verbraucher können von diesem Urteil profitieren, indem sie Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, auch noch lange nach Vertragsschluss widerrufen, wenn die Belehrung nicht vollständig erfolgte. Vermieter und Immobilienverwalter sollten daher ihre Maklerverträge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wir beraten Makler bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Verträge. Und wir vertreten Maklerkunden, die einen Maklervertrag widerrufen möchten.
- Kernaussagen der Entscheidung: Das OLG Stuttgart entschied, dass ein Maklervertrag im elektronischen Rechtsverkehr nur zustande kommt, wenn die Bestellschaltfläche gut lesbar mit “zahlungspflichtig bestellen” oder einer gleichwertig eindeutigen Formulierung versehen ist. Andernfalls ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam, kann aber durch ein späteres Verhalten des Maklerkunden wirksam bestätigt werden. Ein Nachweismaklervertrag kann konkludent durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen in Kenntnis der Provisionspflicht bestätigt werden.
- Praktische Relevanz: Maklerunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Online-Vertragsabschlüsse den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB genügen, um rechtssichere Provisionsansprüche zu begründen. Dies betrifft insbesondere Plattformen und digitale Maklersysteme, die eine Bestätigung per Schaltfläche erfordern. Immobilienmakler können sich auf eine nachträgliche Bestätigung des Maklervertrags durch den Kunden stützen, wenn dieser die Maklerleistungen wissentlich in Anspruch nimmt. Für Kunden ist es entscheidend, sich der rechtlichen Bedeutung ihres Verhaltens bewusst zu sein, um unerwartete Provisionsforderungen zu vermeiden.
Unsere Kanzlei unterstützt Makler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Online-Vertragsprozesse und berät Kunden zur Durchsetzbarkeit oder Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen.

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