Spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln und Hamburg
Arbeitsrecht für Betriebsräte – Kompetente Unterstützung, Starke Partnerschaft
Professionelle Rechtsberatung für die effektive Betriebsratsarbeit
Wir beraten und vertreten Betriebsräte im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Verstärken Sie Ihre Rolle im Unternehmen mit fundiertem Rechtsbeistand, der leicht verständlich und direkt umsetzbar ist.
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Betriebsräten
Als Betriebsrat sind Sie die Stimme der Belegschaft und eine wichtige Säule im Unternehmen. Wir unterstützen Sie mit:
- Rechtsberatung bei Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechten
- Hilfestellung bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen
- Unterstützung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Beratung bei Fragen zu Arbeitszeit, Entgelt und Arbeitsbedingungen
- Vertretung in Verhandlungen mit der Geschäftsführung
- Schulungen
Vertrauensvoll, Engagiert, Zielgerichtet
Ihr Engagement als Betriebsrat für die Belegschaft verdient professionelle Unterstützung. Wir bieten Ihnen eine Beratung im Arbeitsrecht, die nicht nur auf juristischem Fachwissen basiert, sondern auch Ihre praktischen Bedürfnisse und die konkrete Situation in Ihrem Betrieb berücksichtigt.
Schnelle und Effektive Lösungen für Ihre Betriebsratsarbeit
In der dynamischen Welt der Betriebsratsarbeit zählt jede Entscheidung. Wir bieten unseren Mandanten eine klare und praxisnahe Beratung auf Augenhöhe und schnelle und effektive rechtliche Lösungen, damit Sie Ihre Aufgaben effizient und sicher erfüllen können.
Gestalten Sie die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv mit
Als Betriebsrat spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Gestaltung eines fairen und produktiven Arbeitsumfelds. Mit unserer rechtlichen Expertise stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Position zu stärken und die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Möglichkeiten als Betriebsrat voll auszuschöpfen.
Digitale Kanzlei
Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:
- Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
- Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
- Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
- Wir sind bundesweit tätig.
Aktuelle Rechtsprechung
Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach § 4a II 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.
Praktische Relevanz: In Betrieben mit mehreren Gewerkschaften und kollidierenden Tarifverträgen steht der Betriebsrat nicht automatisch ein Auskunftsanspruch über die Mehrheitsverhältnisse der Gewerkschaften zu. Für den Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 BetrVG muss ein konkreter Aufgabenbezug zur Überwachung der geltenden Tarifverträge bestehen. Zudem muss die Information aktuell und relevant für die Aufgaben des Betriebsrats sein.
Reilbach Rechtsanwälte beraten Betriebsräte zu den rechtlichen Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs und unterstützen Unternehmen bei der Sicherstellung der korrekten Anwendung von Tarifverträgen. Bei Tarifkollisionen und den komplexen Anforderungen des § 4a TVG stehen wir mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass ein Betriebsrat auch dann gewählt werden kann, wenn weniger Kandidaten zur Verfügung stehen als Betriebsratssitze zu besetzen sind. In diesem Fall ist die Betriebsratsgröße auf die nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG zurückzusetzen, bis die Anzahl der Bewerber für ein Gremium mit einer ungeraden Mitgliederanzahl ausreicht. Das Gericht stellte klar, dass der gesetzgeberische Wille zur Bildung eines Betriebsrats in betriebsratsfähigen Betrieben Vorrang vor einer strikten Einhaltung der Mitgliederzahl hat.
Relevanz für die Praxis: Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Unternehmen in der Pflicht stehen, Betriebsräte auch bei unzureichender Kandidatenanzahl zu errichten. Wir können Betriebsräte oder Arbeitgeber unterstützen, indem wir sicherstellen, dass bei der Wahl korrekte Regelungen angewendet werden und eine funktionsfähige Arbeitnehmervertretung erhalten bleibt.
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt in einer Gesamtzusage, der auch einen Widerruf einschließt, ist nach § 307 BGB unwirksam. Ebenso löst die Einführung oder Änderung von Vergütungsbestandteilen durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats ein Mitbestimmungsrecht aus (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Praktische Relevanz:
Arbeitgeber sollten bei der Einführung von Sonderleistungen klare und transparente Formulierungen wählen, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem muss bei Änderungen der Entlohnungsgrundsätze der Betriebsrat rechtzeitig einbezogen werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unsere Kanzlei berät Betriebsräte und Unternehmen bei der Ausgestaltung von Vergütungsbestandteilen und begleitet bei der Einführung von neuen betrieblichen Regelungen, um rechtliche Konflikte zu verhindern. Wir bieten rechtssichere Vertragsgestaltung und unterstützen bei der rechtlichen Bewertung und Umsetzung von betrieblichen Gesamtzusagen.
Notruf bei Kündigungen des Arbeitsvertrages
Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt? Rufen Sie uns an unter der Notfallnummer
Ihr Ansprechpartner
Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihre Ansprechpartnerin
Julia Schnierstein
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Ihr Ansprechpartner
Dominik Amato
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht