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Kündigung des Mietvertrages

Erfahrener Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hilft.

Kündigung des Mietvertrages. Eigenbedarf, Zahlungsverzug, Verwertungsabsicht.

Um einen Mietvertrag über eine Wohnung kündigen zu können, braucht ein Vermieter in der Regel einen Kündigungsgrund. Die typischen Kündigungsgründe sind Eigenbedarf, Verwertungsabsicht oder vertragliche Pflichtverletzungen des Mieters.

Von entscheidender Bedeutung sind dabei regelmäßig sowohl die Dokumentation der Kündigungsgründe, als auch die richtige Begründung der Kündigung. Fehler, die an dieser Stelle gemacht werden, können später häufig nur schwer repariert werden. Wird die Kündigung gut vorbereitet, lässt sich häufig auch ein Rechtsstreit vermeiden, indem der Mieter freiwillig auszieht und eine Einigung mit ihm erzielt werden kann.

Sprechen Sie uns daher frühzeitig an, wenn Sie einen Mietvertrag kündigen möchten oder eine Kündigung erhalten haben. Wir bereiten die Kündigung für Sie vor und prüfen, ob eine bereits ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Zieht der Mieter trotzdem nicht freiwillig aus, setzen wir Ihren Räumungsanspruch gerichtlich durch. Wenn Sie Mieter sind und eine Räumungsklage erhalten haben, verteidigen wir Sie gegen das Räumungsverlangen des Mieters.

Digitale Kanzlei

Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:

    • Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
    • Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
    • Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
    • Wir sind bundesweit tätig.
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