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Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hilft.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.

Wir sind spezialisiert im Wohnungseigentumsrecht.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Mehrheit. Dennoch müssen Eigentümer nicht jeden Beschluss der Mehrheit akzeptieren. Rechtswidrige Beschlüsse können gerichtlich für unwirksam erklärt werden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft regelt ihre Angelegenheiten durch Beschlüsse auf der Wohnungseigentümerversammlung. Dort werden zum Beispiel die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen. Ebenso kann die Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen beschließen, dem Verwalter Entlastung erteilen oder verweigern oder einem Eigentümer das Eigentum entziehen.

Immer wieder kommt es jedoch zu Meinungsverschiedenheit über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn ein Eigentümer mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit diesen Beschluss gerichtlich anzufechten. Eine Beschlussanfechtungsklage muss innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Versammlung bei Gericht eingereicht werden, es kommt dabei nicht darauf an, wann Sie das Protokoll erhalten. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen kann eine gerichtliche Überprüfung auch nach Ablauf dieser Frist noch erfolgen.

Das Gericht prüft dann, ob sämtliche Formvorschriften bei der Beschlussfassung eingehalten wurden und ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Rechte derjenigen, die nicht zugestimmt haben, gewahrt worden sind.

Sprechen Sie uns an, wenn sie mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden sind und diesen überprüfen lassen wollen, oder wenn Sie Verwalter und mit einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers konfrontiert sind.

Für WEG-Verwalter: Rechtssicherheit in Ihrer Verantwortung

Als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft tragen Sie eine große Verantwortung. Wir unterstützen Sie bei:

  • Der rechtssicheren Gestaltung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Fragen rund um Beschlussanfechtungen und deren Abwehr
  • Der Erstellung und Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Baulichen Veränderungen und Instandhaltungsmaßnahmen

Für Wohnungseigentümer: Ihre Rechte klar und verständlich

Als Wohnungseigentümer möchten Sie Ihre Rechte kennen und wahren. Wir helfen Ihnen bei:

  • Der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Der Durchsetzung Ihrer Rechte bei baulichen Veränderungen
  • Der Überprüfung und Einwand gegen Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Allen Aspekten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Offen, Verständlich, Auf Ihrer Seite

Wir sprechen Ihre Sprache – klar, verständlich und ohne unnötiges Fachjargon. Uns geht es darum, praktische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Sie zu finden. Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit stehen dabei für uns an erster Stelle.

Erfahrung und Kompetenz im Wohnungseigentumsrecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen fundierte Rechtsberatung und Vertretung. Wir kennen die Herausforderungen und Chancen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da

Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht? Egal, ob Sie Verwalter oder Wohnungseigentümer sind, wir sind Ihr Partner für alle rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen zugeschnitten ist.

Digitale Kanzlei

Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:

    • Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
    • Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
    • Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
    • Wir sind bundesweit tätig.

Aktuelle Rechtsprechung

Praktische Relevanz:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) klärt, dass Wohnungseigentümer eine abweichende Kostenverteilung beschließen können, selbst wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird. Konkret bedeutet dies, dass Eigentümer einer Gemeinschaft beschließen können, dass nur bestimmte Eigentümer (hier: Teileigentümer der Doppelparker) die Kosten für deren Instandhaltung tragen müssen. Eine solche Änderung des Verteilungsschlüssels entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, sofern sie den Gebrauch der Gemeinschaftseinrichtungen berücksichtigt und zu keiner ungerechtfertigten Benachteiligung führt.

Unterstützung durch Reilbach Rechtsanwälte:
Bei der Umsetzung von Beschlüssen zur Kostenverteilung beraten wir Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen, um eine faire und rechtssichere Lösung in Ihrer Eigentümergemeinschaft zu erzielen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Beschlüsse anzufechten oder durchzusetzen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Kernaussagen der Entscheidung
Die Wohnungseigentümer können nach der seit dem 1.12.2020 geltenden Reform des WEG bauliche Veränderungen beschließen, die einer Person eine exklusive Nutzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichen, ohne dass dafür eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist. Bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit gelten grundsätzlich als angemessen, außer es bestehen außergewöhnliche Gegebenheiten, die zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer führen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat die sekundäre Darlegungslast, wenn sie behauptet, dass eine Maßnahme unangemessen sei.

Praktische Relevanz
Das Urteil zeigt, dass Wohnungseigentümer durch die WEG-Reform erweiterte Befugnisse für Beschlüsse über bauliche Maßnahmen haben, insbesondere wenn es um Barrierefreiheit geht. Es stärkt die Rechte der Eigentümer, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die der Reduzierung von Barrieren dienen. Die Eigentümergemeinschaft muss bei der Ablehnung solcher Maßnahmen konkret darlegen, warum diese unzumutbar oder unangemessen sein sollten. Für Verwaltungen und Eigentümer bedeutet dies, dass Anträge auf bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit voraussichtlich schwerer abzulehnen sind und bei Streitigkeiten eine umfassende Darlegung erforderlich ist.

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