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Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hilft.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts.

Wir sind spezialisiert im Wohnungseigentumsrecht.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Mehrheit. Dennoch müssen Eigentümer nicht jeden Beschluss der Mehrheit akzeptieren. Rechtswidrige Beschlüsse können gerichtlich für unwirksam erklärt werden.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft regelt ihre Angelegenheiten durch Beschlüsse auf der Wohnungseigentümerversammlung. Dort werden zum Beispiel die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen. Ebenso kann die Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen beschließen, dem Verwalter Entlastung erteilen oder verweigern oder einem Eigentümer das Eigentum entziehen.

Immer wieder kommt es jedoch zu Meinungsverschiedenheit über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn ein Eigentümer mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit diesen Beschluss gerichtlich anzufechten. Eine Beschlussanfechtungsklage muss innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Versammlung bei Gericht eingereicht werden, es kommt dabei nicht darauf an, wann Sie das Protokoll erhalten. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen kann eine gerichtliche Überprüfung auch nach Ablauf dieser Frist noch erfolgen.

Das Gericht prüft dann, ob sämtliche Formvorschriften bei der Beschlussfassung eingehalten wurden und ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Rechte derjenigen, die nicht zugestimmt haben, gewahrt worden sind.

Sprechen Sie uns an, wenn sie mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden sind und diesen überprüfen lassen wollen, oder wenn Sie Verwalter und mit einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers konfrontiert sind.

Für WEG-Verwalter: Rechtssicherheit in Ihrer Verantwortung

Als Verwalter einer Eigentümergemeinschaft tragen Sie eine große Verantwortung. Wir unterstützen Sie bei:

  • Der rechtssicheren Gestaltung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Fragen rund um Beschlussanfechtungen und deren Abwehr
  • Der Erstellung und Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Baulichen Veränderungen und Instandhaltungsmaßnahmen

Für Wohnungseigentümer: Ihre Rechte klar und verständlich

Als Wohnungseigentümer möchten Sie Ihre Rechte kennen und wahren. Wir helfen Ihnen bei:

  • Der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Der Durchsetzung Ihrer Rechte bei baulichen Veränderungen
  • Der Überprüfung und Einwand gegen Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Allen Aspekten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Offen, Verständlich, Auf Ihrer Seite

Wir sprechen Ihre Sprache – klar, verständlich und ohne unnötiges Fachjargon. Uns geht es darum, praktische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Sie zu finden. Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit stehen dabei für uns an erster Stelle.

Erfahrung und Kompetenz im Wohnungseigentumsrecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen fundierte Rechtsberatung und Vertretung. Wir kennen die Herausforderungen und Chancen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da

Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht? Egal, ob Sie Verwalter oder Wohnungseigentümer sind, wir sind Ihr Partner für alle rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen zugeschnitten ist.

Das sollten Sie zum Termin mitbringen

  • Protokoll der Eigentümerversammlung (falls dieses bereits vorliegt)
  • Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Weitere relevante Unterlagen (Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Fotos zu baulichen Veränderungen etc.)
Jan Reilbach Rechtsanwalt

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