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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Abfindungsrechner

Sie sind noch keine 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?

Wenn Sie noch keine 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, wird es wahrscheinlich schwierig, eine Abfindung durchzusetzen. Gegen eine Kündigung können Sie innerhalb der ersten 6 Monaten nur selten erfolgreich vorgehen. Fällen, in denen eine Kündigung auch in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung unwirksam sein kann sind z.B.:

  • Ihnen wurde außerordentlich fristlos gekündigt.

  • Sie sind schwanger oder haben Elternzeit beantragt.

  • Sie sind Betriebsratsmitglied oder haben sich bei der Betriebsratswahl zur Wahl gestellt.

  • Sie sind Datenschutzbeauftragter.

  • Die Kündigung ist aus formalen Gründen unwirksam. (z.B. mündliche Kündigung, Kündigung per Mail, Kündigung per What’s App o.ä.. Ein Grund muss in der Kündigung nicht genannt werden).

Liegt bei Ihnen einer dieser Fälle vor, rufen Sie uns gerne an. Wir prüfen gerne, welche Möglichkeiten es gibt. Wichtig: Auch in diesen Fällen laufen Fristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen gerne kostenlos und unverbindlich, welche Abfindung bei Ihnen möglich ist.