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Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hilft.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt bauliche Maßnahmen oder ein Eigentümer hat bauliche Veränderungen vorgenommen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Bei baulichen Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist stets zu prüfen, ob diese von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müssen. Beschließt die Eigentümergemeinschaft Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, so kann dieser Beschluss gerichtlich überprüft werden.

Im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Eigentumsrecht an einer Wohnung durch die Rechte Dritter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeschränkt sein. Baumaßnahmen müssen daher unter Umständen von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden. Wird die Genehmigung nicht erteilt, muss im schlimmsten Fall ein Rückbau erfolgen.
 
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Sanierungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, kann dies zu erheblichen finanziellen Folgen für die Eigentümer führen. Ein solcher Beschluss kann innerhalb von einem Monat nach der Beschlussfassung (es kommt nicht darauf an, wann das Protokoll der Versammlung eingeht) angefochten werden. Das Gericht prüft dann, ob die formellen Voraussetzungen für den Beschluss eingehalten wurden und ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
 

Sprechen Sie uns an, wenn bauliche Veränderungen geplant sind oder wenn es Meinungsverschiedenheiten über bereits vorgenommene bauliche Veränderungen gibt. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn sie mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden sind und diesen überprüfen lassen wollen, oder wenn Sie Verwalter und mit einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers konfrontiert sind.

Das sollten Sie zum Termin mitbringen

  • Protokoll der Eigentümerversammlung (falls dieses bereits vorliegt)
  • Teilungserklärung und/oder Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Fotos oder sonstige Unterlagen zu den baulichen Veränderungen
Jan Reilbach Rechtsanwalt

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Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht