Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hilft.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt bauliche Maßnahmen oder ein Eigentümer hat bauliche Veränderungen vorgenommen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Bei baulichen Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist stets zu prüfen, ob diese von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müssen. Beschließt die Eigentümergemeinschaft Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, so kann dieser Beschluss gerichtlich überprüft werden.
Sprechen Sie uns an, wenn bauliche Veränderungen geplant sind oder wenn es Meinungsverschiedenheiten über bereits vorgenommene bauliche Veränderungen gibt. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn sie mit einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einverstanden sind und diesen überprüfen lassen wollen, oder wenn Sie Verwalter und mit einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers konfrontiert sind.
Das sollten Sie zum Termin mitbringen
- Protokoll der Eigentümerversammlung (falls dieses bereits vorliegt)
- Teilungserklärung und/oder Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Fotos oder sonstige Unterlagen zu den baulichen Veränderungen
Ihr Ansprechpartner
Jan Reilbach
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht