Wichtig! Jetzt muss es schnell gehen. Um Ihre Chance auf eine Abfindung zu wahren, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen!
Sollte die Frist schon abgelaufen sein, kann es trotzdem noch möglich sein, eine Abfindung zu verhandeln. Nutzen Sie in diesen Fällen gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung.