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Abwehr der Mietminderung bei Wohnraum und Gewerberaum

Ihre Kanzlei für Immobilien- und Mietrecht in Köln, München und Hamburg

Minderung der Miete bei Wohnraum

Mängel der Wohnung oder Gewerberäume sind eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Bei Wohnraummietverträgen sind die gesetzlichen Regelungen zur Minderung im Wesentlichen zwingend. Streitig ist hier häufig die Frage, ob dem Vermieter genügend Gelegenheit gegeben wurde, den Mangel zu beseitigen und wer für den Mangel verantwortlich ist. Ein typisches Beispiel dafür ist Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung und die Frage, ob beides durch bauliche Mängel verursacht ist oder dadurch, dass der Mieter nicht ausreichend geheizt und gelüftet hat. Darüber hinaus ist in jedem Einzelfall zu klären, in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf.

Selbst dann wenn Mängel vorliegen, mindern viele Mieter nach unserer Erfahrung häufig in einem Umfang, welcher der Höhe nach nicht berechtigt ist. Als Vermieter können Sie dann die Miete gerichtlich machen oder unter Umständen sogar den Mietvertrag kündigen.

Minderung der Miete bei Gewerberaum

Bei vielen gewerblichen Mietverträgen ist eine Minderung der Miete nur eingeschränkt möglich. Auch Schadensersatzansprüche können hier je nach Vertragsgestaltung ausgeschlossen sein. Es kommt dann vor allen Dingen darauf an, zu prüfen, ob die vertragliche Regelung wirksam ist und wenn ja, ob die Regelung für eine Minderung der Miete eingehalten wird.

Bei einer Minderung in erheblichem Umfang muss auch hier geprüft werden, ob deshalb eine Kündigung des Mietvertrages möglich ist.

Wir prüfen, ob die Miete gemindert werden darf und wenn ja in welcher Höhe. Darüber hinaus beraten wir Sie auch wegen weitergehender Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz oder Kündigung des Mietvertrages.

Unser Versprechen

  • Spezialisiert und erfahren: Jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienrecht und Mietrecht, mit Fokus auf wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.
  • Individuelle Betreuung: Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen von Vermietern und entwickeln maßgeschneiderte Strategien.
  • Pragmatisch und zielorientiert: Wir setzen auf eine schnelle und kosteneffiziente Klärung Ihrer Anliegen.
  • Digital und flexibel: Nutzen Sie unsere digitalen Beratungsangebote – bundesweit und ohne lange Wartezeiten.

Digitale Kanzlei

Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:

    • Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
    • Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
    • Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
    • Wir sind bundesweit tätig.
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