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Reilbach Rechtsanwälte

Mietrecht für Vermieter –
Ihre Experten für Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe)

Spezialisiert, erfahren, praxisnah – Ihre Rechtsberatung für private und gewerbliche Vermieter

Als privater oder gewerblicher Vermieter stehen Sie regelmäßig vor mietrechtlichen Herausforderungen. Ob Vertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder die Durchsetzung von Kündigungen – rechtliche Fehler können zu finanziellen Verlusten und langwierigen Streitigkeiten führen. Unsere auf Immobilienrecht und Mietrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Köln, München und Hamburg berät und vertritt Vermieter bundesweit in allen mietrechtlichen Fragen.

Wir bieten Ihnen sowohl individuelle Beratung als auch eine dauerhafte Betreuung zum Festpreis. Zudem schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen relevanten mietrechtlichen Themen – in unserer Kanzlei oder direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns gerne an.

Typische mietrechtliche Fragestellungen – Wir bieten Lösungen

1. Erstellung und Prüfung von Mietverträgen

Der Mietvertrag bildet die Grundlage für jedes Mietverhältnis. Fehlerhafte oder unvollständige Klauseln können Vermieter teuer zu stehen kommen. Wir erstellen und prüfen Mietverträge individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und sorgen für eine rechtssichere Gestaltung.

2. Kündigungen und Räumungsklagen – Ihr Recht als Vermieter durchsetzen

Ob Eigenbedarfskündigung, Zahlungsverzug oder sonstige Vertragsverstöße – eine fehlerhafte Kündigung kann dazu führen, dass der Mieter nicht auszieht und sich ein Rechtsstreit über Monate oder Jahre hinzieht. Wir beraten Sie zur besten Strategie und setzen Ihr Recht notfalls gerichtlich durch.

3. Schutz vor Mietnomaden und säumigen Mietern

Vermieter sind in der Praxis leider immer wieder zahlungsunfähigen Mietern konfrontiert. Wir beraten Sie zur präventiven Absicherung und helfen Ihnen, problematische Mietverhältnisse frühzeitig zu beenden.

4. Mieterhöhungen und Mietanpassungen

Ob Indexmiete, Staffelmiete oder eine Erhöhung nach § 558 BGB – Vermieter müssen gesetzliche Vorgaben genau einhalten, um Mieterhöhungen wirksam durchzusetzen. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre berechtigten Ansprüche rechtssicher durch.

5. Betriebskostenabrechnungen – Fehler vermeiden, Nachzahlungen sichern

Betriebskostenabrechnungen sind eine häufige Streitquelle zwischen Vermietern und Mietern. Fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen können dazu führen, dass Vermieter Nachforderungen nicht mehr geltend machen können. Wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen und sorgen für eine rechtssichere Gestaltung.

Dauerhafte Rechtsberatung für Vermieter – Ihre externe Rechtsabteilung

Viele Vermieter benötigen regelmäßige rechtliche Unterstützung, ohne für jede Frage einen neuen Auftrag erteilen zu wollen. Wir bieten Ihnen eine dauerhafte Beratung zum festen monatlichen Preis. So haben Sie jederzeit einen Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen.

Ihre Vorteile:

  • Schnelle und unkomplizierte Beratung
  • Pauschale Kostenkontrolle
  • Direkte Unterstützung bei Mietproblemen, Vertragsfragen oder Streitigkeiten
  • Individuelle Lösungen für private und gewerbliche Vermieter
  • Schulungen für Vermieter und Mitarbeiter – Praxisnah und individuell


Neben der rechtlichen Beratung bieten wir maßgeschneiderte Schulungen für Vermieter, Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen an. Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter zu allen relevanten mietrechtlichen Themen – sowohl in unserer Kanzlei als auch Inhouse bei Ihnen.

Mögliche Themen:

  • Rechtssichere Mietverträge gestalten
  • Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen korrekt durchführen
  • Richtige Kündigungen und Räumungsklagen vorbereiten
  • Präventiver Schutz vor Mietnomaden und säumigen Mietern
  • Individuelle Schulungen nach Ihrem Bedarf

Kontaktieren Sie uns – Ihre Kanzlei für Mietrecht in Köln, München und Hamburg

Ob einmalige Beratung, dauerhafte Betreuung oder praxisnahe Schulungen – wir stehen privaten und gewerblichen Vermietern mit unserer spezialisierten Expertise zur Seite. Lassen Sie sich jetzt beraten oder vereinbaren Sie eine Schulung für sich und Ihre Mitarbeiter!

Ihre Kanzlei für Immobilienrecht und Mietrecht – Spezialisiert. Erfahren. Durchsetzungsstark.

Digitale Kanzlei

Wir arbeiten digital. Für unsere Mandanten heißt das:

    • Mandantenbesprechungen sind auch per Videokonferenz oder per Telefon möglich.
    • Ein persönlicher Termin in der Kanzlei ist nicht notwendig, aber möglich, wenn unsere Mandanten dies wünschen.
    • Papierloser Austausch von Daten und Dokumenten.
    • Wir sind bundesweit tätig.

Aktuelle Rechtsprechung

  1. Kernaussagen der Entscheidung:
    Der BGH entschied, dass die Vorschriften des Wohnraummietrechts nicht auf ein Mietverhältnis anwendbar sind, wenn der vertragliche Nutzungszweck in der Weitervermietung oder sonstigen Überlassung der Räume an Dritte liegt, selbst wenn diese zu Wohnzwecken genutzt werden. Maßgeblich ist, ob der Mieter die Räume zu eigenen Wohnzwecken anmietet. Wird die Vermietung zu gewerblichen Zwecken durchgeführt, gilt das allgemeine Mietrecht. Eine bloße Bezeichnung als “Mietvertrag über Wohnraum” reicht nicht aus, um das Wohnraummietrecht anzuwenden.
  2. Praktische Relevanz:
    Vermieter und Mieter sollten bei der Vertragsgestaltung den tatsächlichen Nutzungszweck klar festhalten, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Insbesondere gewerbliche Zwischenvermietungen unterliegen nicht dem Wohnraummietrecht, auch wenn die vermieteten Einheiten von Dritten zu Wohnzwecken genutzt werden. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Kündigungsregelungen und die Anwendbarkeit der mieterschützenden Vorschriften. Unsere Kanzlei berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung von Mietverträgen.
  1. Kernaussagen der Entscheidung:
    Der BGH entschied, dass eine Verwertungskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch dann wirksam ist, wenn keine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird. Entscheidend ist, dass der Vermieter im Kündigungsschreiben nachvollziehbare Gründe für den Abriss benennt und darlegt, warum die bestehende Bausubstanz nicht erhaltenswert ist. Zudem muss ein konkretes Konzept für die Neubebauung vorliegen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks nicht nur objektiv nachvollziehbar sein muss, sondern dem Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile entstehen müssten.
  2. Praktische Relevanz:
    Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Vermietern, die Mietverhältnisse zur Umsetzung eines Neubauprojekts beenden wollen. Sie müssen nicht zwingend eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, sondern lediglich ein schlüssiges Konzept für den Neubau präsentieren. Mieter hingegen sollten prüfen, ob die Kündigung tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder angreifbar ist. Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Vermieter als auch Mieter bei der rechtlichen Durchsetzung oder Abwehr einer Verwertungskündigung.
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