Honorare & Vergütung für Privatpersonen
Reilbach Rechtsanwälte
Was kostet unsere Dienstleistung? Klare Antworten — bevor Sie sich entscheiden.
Bei Reilbach Rechtsanwälte wissen Sie vor dem ersten Gespräch, was auf Sie zukommt.
Transparente Honorare — weil Vertrauen mit Offenheit beginnt.
Honorare für Privatpersonen — transparent und fair
Sie haben eine Kündigung erhalten, Fragen zum Kauf oder Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Probleme mit einem Immobilienmakler oder Streit mit Ihrem Nachbarn? Wir verstehen: Der erste Anruf beim Anwalt kostet Überwindung — vor allem, wenn Sie nicht wissen, was es kostet.
Deshalb machen wir es Ihnen einfach: Rufen Sie uns an. In einem kurzen, kostenlosen Telefonat geben wir Ihnen eine erste Orientierung zu Ihrem Fall. Wenn Sie danach eine ausführliche Beratung wünschen, kennen Sie den Preis vorher.
Kostenlose Ersteinschätzung
Was Sie erwartet
Ein unverbindliches Telefonat mit unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei Fragen zum Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (bei Wohnraum nur Vermieter).
Melden Sie sich einfach werktags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr (außer Mittwochs) telefonisch und wir verbinden Sie je nach Verfügbarkeit mit einem der Rechtsanwälte und RechtsanwältInnen.
Dauer: bis zu 10 Minuten
Inhalt: Wir hören uns Ihre Situation an, ordnen sie rechtlich ein und sagen Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen können – und ob es Sinn macht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wichtig zu wissen:
- Die Ersteinschätzung ist unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar.
- Wir prüfen in diesem Rahmen keine Unterlagen.
- Die Ersteinschätzung erfolgt ohne Terminvereinbarung — rufen Sie uns einfach an. Die Verfügbarkeit unserer Anwälte kann variieren.
- Bitte beachten Sie, dass wir im Wohnraummietrecht ausschließlich Vermieter beraten und vertreten.
Erstberatung zum Festpreis
Was Sie erwartet
Wenn Unterlagen geprüft werden sollen und/oder Sie eine verbindliche Bewertung der Rechtslage wünschen, bieten wir Ihne Erstberatung zum Festpreis. Hier nehmen wir uns Zeit, prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine verbindliche Einschätzung der Rechtslage mit konkreter Handlungsempfehlung. Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 226,10 € (190,00 € zzgl. 19 % MwSt.)
Auf Wunsch erhalten Sie zudem eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Die Kosten belaufen sich dann (einschließlich der Kosten für die Erstberatung) auf insgesamt 297,50 € brutto (250 € zzgl. 19 % MwSt.)
Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich im Anschluss für eine Beauftragung, rechnen wir die Erstberatungsgebühr vollständig auf das Folgehonorar an. Die Erstberatung ist also keine verlorene Investition — sondern der erste Schritt zur Lösung.
Wenn die Beratung von Ihrer Rechtschutzversicherung abgedeckt ist, rechnen wir die Erstberatung gerne mit Ihrer Versicherung unmittelbar ab. Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtschutzversicherern zusammen. Ob die Beratung von der Versicherung gedeckt ist, hängt in der Regel von den folgenden Punkten ab:
– Ist das jeweilige Rechtsgebiet versichert? (Eine Privatrechtsschutz deckt zum Beispiel nur Streitigkeiten bezogen auf die selbst genutzte Immobilie ab, nicht bezogen auf eine Kapitalanlage)
– Bestand die Versicherung schon, als das rechtliche Problem entstanden ist? Es kommt dabei nicht darauf an, wann Sie einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin beauftragen, sondern wann das rechtliche Problem entstanden ist. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beim Kauf einer Immobilie ist z.B. der Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages.
– Liegt ein aktueller oder potentieller Streit vor (nicht erfasst ist z.B. die Überprüfung eines Vertrages) ?
Eine verbindliche Auskunft, ob die Beratung gedeckt ist, kann Ihnen Ihre Versicherung erteilen. Besteht Deckung, gilt allerdings freie Anwaltswahl, d.h. Sie müssen nicht auf die Partnerkanzlei Ihrer Versicherung zugreifen.
Was kostet es danach?
Gesetzliche Gebühren nach RVG
In vielen Fällen richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe hängt vom sogenannten Gegenstandswert Ihres Falls ab — also dem wirtschaftlichen Wert, um den es geht. Eine Berechnung der voraussichtlichen anfallenden Kosten erhalten Sie im Rahmen des Erstberatungsgesprächs.
Rechtsschutzversicherung? Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherern zusammen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und der konkrete Fall von Ihrer Versicherung abgedeckt ist, rechnen wir gerne unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab.
FAQ - Häufige Fragen
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherern zusammen. Ob die Versicherung in Ihrem Fall übernimmt, hängt im Wesentlichen von den folgenden Voraussetzungen ab:
- Ist das konkrete Risiko versichert? (z.B.: In einer privaten Rechtschutzversicherung sind nur Streitigkeiten bezogen auf die selbstgenutzte Immobilie versichert. Handelt es sich bei dem Objekt um eine vermietete Immobilie, muss dafür eine separate Police bestehen)
- Liegt ein Versicherungsfall vor? (d.h.: Liegt eine mögliche Rechtsverletzung vor. Nicht erfasst ist zum Beispiel die Überprüfung von Verträgen, ohne konkreten Streitfall)
- Bestand die Versicherung zu dem Zeitpunkt, als der Versicherungsfall eingetreten ist? Dabei kommt es nicht darauf an, wann Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist vielmehr, wann das konkrete Problem entstanden ist. Bei einer Kündigung ist das zum Beispiel in der Regel der Zeitpunkt, in dem Sie die Kündigung erhalten haben. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln beim Immobilienkauf ist dies der Zeitpunkt, in dem der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn Sie zwischenzeitlich die Versicherung gewechselt haben, ist das unter Umständen kein Problem, ggf. muss dann nämlich noch die alte Versicherung einteten.
Kann ich das Beratungsgespräch auch per Video oder Telefon führen?
Selbstverständlich. Wir beraten Sie deutschlandweit per Videokonferenz oder Telefon — genauso persönlich wie vor Ort.
Wird die Erstberatungsgebühr angerechnet?
Ja, vollständig. Wenn Sie uns nach der Erstberatung beauftragen, ziehen wir die 190,00 € netto vom Folgehonorar ab.